Tollwut


Das Tollwutvirus, das nicht nur für die meisten Tierarten, sondern auch für den Menschen sehr gefährlich ist, wird meist durch den Biss eines infizierten Fuchses übertragen. Es kann aber auch durch anderen Kontakt mit dem Speichel eines infizierten Tieres übertragen werden. Die Erkrankung bricht beim Pferd Tage bis Monate nach der Infektion aus und kann sich sehr unterschiedlich darstellen. Es kann zur sogenannten rasenden, aber auch zur stillen Wut kommen. Die Tiere zeigen Verhaltensauffälligkeiten, Störungen in Sensorik und Motorik und schließlich Lähmungen bis zum Tode. Eine Behandlung ist kaum möglich und in Deutschland für Tiere nicht erlaubt. Schon bei Verdacht einer Ansteckung kann unter Umständen die Tötung des Tieres angeordnet werden.

Deutschland gilt seit 2008 als frei von Wildtollwut. Ein gewisses Risiko besteht aber darin, dass gelegentlich illegal Hunde aus nicht-tollwutfreien Ländern eingeführt werden.

Besteht auch nur der Verdacht, dass ein tollwütiger Hund ein Pferd gebissen haben könnte, so darf bei ungeimpften Pferden von Amts wegen die Tötung angeordnet werden!

Vor diesem Hintergrund sollte jeder Tierhalter diesbezüglich seine eigene Risikobereitschaft prüfen.

Ungeimpfte Hunde können eine Gefahr für Pferde darstellen

Die in Deutschland gültige Tollwutverordnung schreibt für das Pferd für einen ausreichenden Schutz die jährliche Impfung vor. Bei Kleintieren wurde dies in der Vergangenheit auf einen 3 jährigen Impfintervall verlängert.

Die ständige Impfkommission des BpT empfiehlt analog zum Kleintier bei Bedarf alle 3 Jahre zu impfen. Dies entspricht nicht den Anforderungen der Tollwutverordnung, bietet aber im Verdachtsfall zumindest eine Diskussionsgrundlage mit dem Amtsveterinär.


Impfschema:

Eine Grundimmunisierung ist nicht erforderlich. Fohlen können ab dem 4. bis 6. Monat erstmals geimpft werden. Es wird einmal jährlich bis alle 3 Jahre geimpft (siehe oben).


Tollwut ist in Deutschland anzeigepflichtig.